Die Vorauszahlungen finden Sie auf Ihrer Jahresendabrechnung. Die Vorauszahlungen passen sich immer automatisch an den letztjährigen Verbrauch an.
Die Vorauszahlungen sind immer viermal im Jahr fällig.
Jeweils zum 31.03., 30.06, 30.09. und zum 31.12.
Wenn Sie mehr Vorauszahlungen übers Jahr geleistet haben, als dass Sie Wasser verbraucht haben, erhalten Sie am Ende vom Jahr mit der Jahresendabrechnung eine Gutschrift. Haben Sie mehr Wasser verbraucht, als dass Sie Vorauszahlungen geleistet haben, müssen Sie mit der Jahresendabrechnung eine Nachzahlung leisten.
Nein. Es gibt einen Preis für das Wasser und einen für das Abwasser, der regelmäßig neu kalkuliert und angepasst wird.
Die Jahresendabrechnung wird Ihnen immer im Februar des Folgejahres für das vergangene Jahr zugestellt. Die Jahresendabrechnung erfolgt zum Stichtag 31.12. des aktuellen Kalenderjahres.
Die Zählergrundgebühr wird für den Zähler erhoben. Diese Grundgebühr ist abhängig von der jeweiligen Größe des eingebauten Zählers und fällt unabhängig vom Wasserverbrauch an. Die Zählergrundgebühr muss monatlich gezahlt werden. In der Jahresendabrechnung wird die Zählergrundgebühr für die 12 Monate berechnet und abgerechnet.