In Ihren Vertragsunterlagen finden Sie alle wichtigen Daten zu Ihrem Vertrag. Sie sind in der Vertragsbestätigung und den AGB aufgeführt. Wir haben Ihnen diese Unterlagen zu Vertragsbeginn zugeschickt. Dort finden Sie:
Übrigens: Sollten Sie Ihre Vertragsbestätigung nicht zur Hand haben, dann können Sie Ihre persönlichen Unterlagen jederzeit bei uns nachfordern.
Die Vertragskontonummer und Zählernummer finden Sie auf Ihren Jahresrechnungen oder auf der Vertragsbestätigung.
In der Regel erhalten Sie Ihre Vertragsunterlagen innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss. In Einzelfällen kann die Zusendung der Unterlagen aber auch bis zu vier Wochen dauern. Grund für die Verzögerung können beispielsweise Fragen sein, die im Wechselprozess auftauchen.
Der Grundpreis ist eine monatliche, verbrauchsunabhängige Pauschale. Diese beinhaltet unter anderem Netznutzungsentgelte, Gebühren für die Zählerablesung und die Kosten der jährlichen Abrechnung.
Der Arbeitspreis ist abhängig vom Verbrauch und Tarif. Er wird in Kilowattstunden (kWh) in der Jahresrechnung abgerechnet.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten und ist individuell ganz unterschiedlich. Als Faustregel gilt: Wenn Sie allein wohnen oder nur wenige Erdgas nutzen, dann sollten Sie sich für einen Tarif mit einem niedrigen Grundpreis entscheiden. Fällt Ihr Energieverbrauch höher aus, dann ist es empfehlenswert, auf einen günstigen Arbeitspreis zu achten.
Ihren Erdgasvertrag können Sie nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit wechseln. Sollten Sie sich in der Grundversorgung befinden, können Sie jederzeit in einen anderen Vertrag wechseln.
Es kommt vor, dass die Person, die einen Energievertrag abgeschlossen hat, nicht mehr in diesem Haushalt wohnt. Häufig wünschen sich die verbleibenden Bewohner dann, dass der Vertrag auf eine andere Person übergeht. Aus rechtlichen Gründen ist das Umschreiben eines Vertrags auf eine andere Person aber leider nicht möglich.
Energielieferverträge sind an den Geschäftspartner und Zähler gekoppelt. Deswegen benötigen wir in diesem Fall einen neuen Vertrag.
Das ist schnell erledigt:
Der Energievertrag einer verstorbenen Person muss aus rechtlichen Gründen beendet werden. Folglich ist ein Überschreiben des Vertrags auf die Erben leider nicht möglich. Sie müssen einen neuen Vertrag abschließen. Das ist aber ganz einfach und schnell erledigt.
Hinweis: Aus rechtlichen Gründen müssen wir Sie bitten, uns eine Sterbeurkunde zukommen zu lassen, um Ihren Fall bearbeiten zu können.
Den Verkauf Ihrer Immobilie müssen Sie in jedem Fall bei uns anzeigen. Sollte der Kaufvertrag bereits vorliegen, dann schicken Sie am besten direkt eine Kopie als Nachweis mit. Hinsichtlich der Energieversorgung bestehen unterschiedliche Möglichkeiten:
Wichtig: Bitte teilen Sie uns in jedem Fall Ihre Anschrift für die Schlussrechnung mit.
So geht es dann weiter:
Wir bedauern es sehr, dass Sie eine Kündigung Ihrer Energielieferungen beabsichtigen. Vielleicht sollten wir uns noch einmal miteinander unterhalten. Wir möchten Sie nur ungern als Kunden verlieren.
Kontaktieren Sie doch bitte unseren Kundenservice unter der Rufnummer 07665 505-400. Alternativ können Sie uns auch schreiben unter gemeindewerke@umkirch.de. Gemeinsam suchen wir nach einem passenden Angebot.
Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen möchten, weil Sie umziehen, dann finden Sie alle Informationen dazu auf der Umzug melden Seite. Wahlweise können Sie auch unseren Kundenservice kontaktieren.
Sofern Sie Ihren Erdgasvertrag direkt beenden möchten, müssen Sie diesen unter Einhaltung der Kündigungsfrist in Textform kündigen. Ihre Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist finden Sie auf der letzten Jahresabrechnung oder in Ihrer Vertragsbestätigung und den AGB. Ihr Kündigungsschreiben können Sie uns über das Kontaktformular zukommen lassen oder Sie schreiben uns eine E-Mail an gemeindewerke@umkirch.de. Wenn Sie uns Ihre Kündigung auf dem Postweg schicken möchten, dann senden Sie das Schreiben bitte an: Gemeindewerke Umkirch GmbH, Vinzenz-Kremp-Weg 1, 79224 Umkirch.
Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung aufgrund nicht geleisteter Zahlungen bieten wir unseren grundversorgten Kunden und Haushaltskunden eine sogenannte Abwendungsvereinbarung (PDF) an.
Diese beinhaltet nach § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV eine Ratenzahlungs- und eine Vorauszahlungsvereinbarung.
Mit Hilfe der Ratenzahlungsvereinbarung können Sie aufgelaufene, fällige Verbrauchsforderungen in angemessenem Zeitrahmen durch Raten in wirtschaftlich vertretbarer Höhe ausgleichen.